E h r e n o r d n u n g
Mit Vorstandsbeschluss vom 03. und 10.03.2015 erlässt der Musikverein Kollweiler 2011 e.V. folgende Ehrenordnung:
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Staatliche Ehrungen:
Aktive oder fördernde Vereinsmitglieder in leitender und verantwortlicher Funktion, sowie Dirigenten, die sich durch überaus engagierten Einsatz über Jahrzehnte hinweg um die örtliche Blas- und Volksmusik verdient gemacht haben, können per Vorstandsbeschluss für Ehrungen des Landes oder Bundes über die örtliche Gemeindeverwaltung vorgeschlagen werden, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
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Verbandliche Ehrungen:
Der geschäftsführende Vorstand beantragt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verbandliche Ehrungen beim Kreismusikverband Kaiserslautern. Dies trifft insbesondere bei Musikern zu, die 10, 20, 30, 40, 50 Jahre und darüber hinaus aktiv in Kapellen musiziert haben. Analog sind zur gegebenen Zeit Ehrungen für langjährige Vorstandsmitglieder und Dirigenten zu beantragen.
Gemäß der Ehrenordnung des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz wird Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr für
5 jährige aktive Tätigkeit die Jugend-Ehrennadel mit Silberkranz und für
10 jährige aktive Tätigkeit das goldene Jugend-Ehrenzeichen
verliehen.
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Vereinsehrungen:
1. Langjährige Mitgliedschaft:
Langjährig aktive und fördernde (passive) Mitglieder werden bei Erfüllung der festgesetzten Voraussetzungen für ihr Engagement und ihre Treue zum Verein wie folgt geehrt:
Aktiv Passiv
Vereinsnadel 5 Jahre 10 Jahre
Bronzene Ehrennadel 10 Jahre 20 Jahre
Silberne Ehrennadel 20 Jahre 30 Jahre
Goldene Ehrennadel mit Dank-/Erinnerungsurkunde 30 Jahre 40 Jahre
Goldene Ehrennadel mit goldenem Lorbeerkranz und 40 Jahre 50 Jahre
eingravierter Jahreszahl, dazu eine Urkunde
Goldene Ehrennadel mit goldenem Lorbeerkranz und 50 Jahre 60 Jahre
eingravierter Jahreszahl, dazu Urkunde und Präsent
bei den Aktiven: Ernennung zum Ehrenmitglied
Goldene Ehrennadel mit goldenem Lorbeerkranz und 60 Jahre 70 Jahre
eingravierter Jahreszahl, dazu Urkunde und Präsent
Ehrenplakette/ besondere Ehrengabe des Vereins mit Jahreszahl 70 Jahre 80 Jahre
und Widmung, dazu ein Präsent
Maßgebend ist der Tag des Eintritts in den Verein.
2. Mitglieder der Vorstandschaft
Langjährigen Mitgliedern in allen Funktionen der Vorstandschaft dankt der Verein mit folgenden Ehrungen:
25 Jahre - Goldene Ehrennadel, Ernennung zum Ehrenmitglied und Ehrenurkunde
3. Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich über in Punkt III (1. und 2.) genannten Voraussetzungen in herausragender Weise um den Musikverein verdient gemacht haben, können auf Beschluss der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ein solcher Beschluss wird mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Ernannte Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und erhalten Einladungen zu allen Veranstaltungen der Kapelle und des Vereins.
4. Persönliche Festtage:
Auf Anfrage können aktive Mitglieder (=Musiker, Vorstandsmitglieder) und Ehrenmitglieder ab dem 50. Geburtstag im Zehnjahresrhythmus, sowie ab dem 70. Geburtstag jeweils nach 5 Jahren ein Geburtstagsständchen gespielt bekommen. Die Anfragen werden jeweils mit dem Orchester abgestimmt.
Fördernde Vereinsmitglieder können ebenfalls auf Anfrage zum 70., 80., 90., 100., 105 und 110 Geburtstag ein Geburtstagsständchen gespielt bekommen. Die Anfragen werden jeweils mit dem Orchester abgestimmt Der Vorstand übergibt ein Präsent.
Mit einem Ständchen und einem Geschenk beglückwünscht die Kapelle aktive Mitglieder an ihrer Hochzeit. .
5. Tod von Vereinsmitgliedern:
Beim Tode eines Mitgliedes oder des Dirigenten spielt die Kapelle mit Zustimmung der Hinterbliebenen beim Begräbnis auf dem Friedhof.